Laufzeit der Insolvenzverfahren (Wohlverhaltensperiode) wurde seit dem 01.10.2020 aufgrund der herrschenden Pandemie von 6 Jahren auf 3 Jahre reduziert. Ein günstiger Zeitpunkt, um schuldenfrei einen Neustart zu beginnen!

 

 

Mit Erteilung dieser Restschuldbefreiung wird dem Schuldner ein wirtschaftlicher Neustart ermöglicht. Er kann somit in ein schuldenfreies Leben starten! Zögern Sie nicht länger und sprechen Sie uns an. Wir werden Sie entsprechend unterstützen und alles Notwendige für Sie in die Wege leiten!

 

Des Weiteren gilt seit dem 01.03.2025 ein neues Gesetz für die SCHUFA. Die SCHUFA ist nunmehr gesetztlich verpflichtet, nach Ablauf des Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahrens sämtliche Einträge, welche die Schulden und die Insolvenz betreffen, binnen 6 Monaten von sich aus zu löschen, damit die SCHUFA wieder "grün" ist und somit ein neuer wirtschaftlicher Start ermöglicht ist.