Aufgaben & Ziele

Unsere Beratungsstelle kooperiert mit Rechtsanwälten, Gläubigern und Banken, um für Sie ein individuelles Konzept zu erstellen, das Ihnen bei der Bewältigung Ihrer Schulden hilft. Wir begleiten Sie bis zum letzten Schritt und achten darauf, dass keine neuen Verbindlichkeiten eingegangen werden müssen.

Erst nach einem umfassenden Beratungsgespräch starten wir unsere Arbeit. Nur wenn Sie wirklich bereit sind, Ihr Schuldenproblem anzugehen, können wir auch etwas bewirken. Deswegen ist eine aktive Beteiligung Ihrerseits notwendig. Dazu zählt auch die Offenlegung aller Schulden sowie Ihres Einkommens. Termine und Absprachen müssen eingehalten werden, um schnell und konsequent das Ziel zu verfolgen.

Für das erste Beratungsgespräch benötigen wir Ihre Einkommensnachweise, den Mietvertrag, eine Aufstellung Ihrer privaten Ausgaben und alle vergangenen Gläubigerschreiben. Nur so können wir uns einen ersten Eindruck Ihrer Situation verschaffen und ein abgestimmtes Konzept erstellen.

Wir können Ihnen die folgenden Leistungen anbieten, bei denen auch ggf. die mit uns zusammenarbeitenden Anwälte mitwirken werden:

  • Überprüfung aller Forderungen auf Rechtmäßigkeit
  • Überprüfung von Lohnpfändungen
  • ggf. Aufhebung von Lohnpfändungen
  • Überprüfung von Kontopfändungen
  • ggf. Aufhebung von Kontopfändungen
  • Einrichtung eines P-Kontos (Erstellung der notwendigen Bescheinigung)
  • Sicherstellung von Wohnraum und Energieversorgung
  • Betreuung notleidender Immobilien / Kredite
  • Berechnung aller Verpflichtungen und Schulden
  • Verhandlungen mit Gläubigern
  • Erarbeitung eines Konzepts
  • Beratung bei Insolvenzverfahren
  • Fertigen der kompletten Anträge nebst sämtlicher Anlagen für die Eröffnung des Insolvenverfahrens
  • Betreuung während der Wohlverhaltensphase